Spezielle Förderung
Die Spezielle Förderung umfasst:
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Der Unterricht in Deutsch-als-Zweitsprache (DaZ) wird von einem multiprofessionellen Team bestehend aus Heilpädagoginnen/Förderlehrpersonen, DaZ-Lehrpersonen und Logopädinnen durchgeführt. Das Ziel des Angebots ist der Sprachaufbau.
Ausgerichtet ist der DaZ-Unterricht auf:
- Kindergartenkinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist (zweijähriger Kurs)
- Primarschulkinder mit mangelnden Sprachkenntnissen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist (bis zu dreijähriger Aufbaukurs)
- Kinder aller Stufen ohne Deutschkenntnisse (einjähriger Intensivkurs)
Der logopädische Dienst (LPD) Dornach führt Sprachabklärungen, Sprachtherapien (einzeln oder in Kleingruppen) sowie Sprachscreenings durch und berät Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen.
Eine logopädische Abklärung wird empfohlen, wenn das Kind:
- schwer verständlich spricht
- unvollständige Sätze bildet
- einen kleinen Wortschatz oder Wortfindungsprobleme hat
- Laute nicht bilden kann oder sie ersetzt
- nicht flüssig spricht (z.B. stottert)
- die Stimme heiser oder nasal klingt
- Gesprochene oder geschriebene Sprache schlecht versteht
- Schwierigkeiten mit Lesen und Schreiben hat
Eine logopädische Therapie dient zur Verbesserung der mündlichen und/oder schriftlichen Kommunikation und stellt für jedes Kind individuelle Therapieziele auf. Zudem findet sie in stetiger Zusammenarbeit mit den Eltern, den Lehrpersonen und anderen involvierten Fachpersonen statt. Die Kosten für eine logopädische Therapie werden von der Wohngemeinde getragen.
Die Anmeldung erfolgt über die Lehrpersonen oder direkt. LPD ist vormittags von Montag bis Freitag unter 061 705 50 57 erreichbar. Weitere Informationen über Logopädie finden Sie unter www.logopaedie-so.ch
Die Heilpädagoginnen und Heilpädagogen der Schulen Dornach unterstützen Kinder mit schulischen Schwierigkeiten, wie Lernbeeinträchtigungen, Entwicklungsverzögerungen, Lernrückständen, Teilleistungsschwächen oder auffälligem Arbeits- oder Sozialverhalten. Sie erfassen den Förderbedarf, sowie die Stärken der Kinder und entwickeln daraufhin individuelle Förderpläne. Diese Förderung findet meist während der regulären Unterrichtszeit oder in einer Kleingruppe im Therapiezimmer statt.
Die Kinder werden durch die heilpädagogische Förderung so unterstützt, damit sie die nötigen Kenntnisse und Kompetenzen erwerben, um die individuellen Lernziele zu erreichen und den Alltag möglichst selbständig zu gestalten. Dabei wird nebst der schulischen auch die persönliche und soziale Entwicklung der Kinder gefördert. Der gesamte Förderungsprozess findet in stetiger Zusammenarbeit mit den beteiligten Lehrpersonen, den Erziehungsberechtigten, den betroffenen Kindern und gegebenenfalls zusätzlicher therapeutischer Unterstützung statt.
Für Kinder mit Lernstörungen, Sprachstörungen und körperlichen Behinderungen sind im Schulalltag und bei Prüfungen Massnahmen zur Beseitigung der Benachteiligungen vorgesehen. Dieser Nachteilsausgleich wird individuell vereinbart und schriftlich festgehalten. Im Zeugnis erfolgt kein Eintrag. Folgende Anpassungen sind möglich: Zeitzuschläge, Vergrösserung der Schrift, Benutzung von technischen Hilfsmitteln, zusätzliche Pausen, Einzel- statt Gruppenprüfung oder umgekehrt, schriftliche statt mündliche Leistungserhebung oder umgekehrt, differenzierte, aber gleichwertige Aufgabenstellung.